Die Anfänge der ADFC-Gruppe Kamen liegen im Frühjahr des Jahres 1979, also schon vor der Gründung des ADFC auf Bundesebene. Heute hat die Ortsgruppe Kamen über 130 Mitglieder, von denen 12 als Tourenleiter und bei Veranstaltungen besonders aktiv sind.
Die Arbeit des Ortsverbandes war von Beginn an auch mit Vorschlägen, Ideen und Aktionen auf die Verbesserung der Radverkehrssituation in Kamen ausgerichtet. Im Jahre 1980 wurde durch den Rat der Stadt Kamen dem ADFC eine beratende sachverständige Teilnahme an den Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses zugestanden. Seitdem ist der ADFC ununterbrochen mit beratender Stimme in dem jeweiligen Fachausschuss vertreten. Diese Funktion wird zZ.von Dieter Brinkmann ausgeübt. Im Vergleich zur Praxis in anderen Kommunen ist dies eine Anerkennung des Kamener ADFC für sein radverkehrspolisches Engagement.
Wir sind Teil des ADFC Kreisverbandes Unna. Nachdem der ADFC-Ortsverband Kamen mangels eigener Gruppen in Bergkamen und Bönen eine Art Patenschaftsfunktion für den Mittelkreis über viele Jahre inne hatte, gelang es im Jahre 2014 in Bönen und in 2020 in Bergkamen ebenfalls Ortsverbände zu bilden. Damit existiert nunmehr in jeder kreisangehörigen Stadt und Gemeinde im Kreis Unna ein ADFC Ortsverband.
Weitere Informationen zum Radfahren in Kamen gibt es auf der Seite fahrrad-kamen.de von der Stadtverwaltung.
Unsere Tourenleiter sind erfahrene Radfahrer, die jede Tour testen, bevor sie ins Tourenportal übernommen wird. In der Regel haben sie eine Tourenleiterausbildung mitgemacht und eine Schulung in erster Hilfe absolviert.
Der ADFC lebt durch die Mitarbeit seiner aktiven Mitglieder.
Information und Koordination unserer ehrenamtlichen Arbeit findet vor allem bei regelmäßigen Gesprächskreisen, Stammtischen und Technikabenden statt.
In der Regel treffen wir uns einmal im Monat zum Stammtisch (Radlertreff) am 1. Donnerstag im Monat um 18 Uhr im Kronenstübchen in der Nordstraße 49 in Kamen.
Genaue Informationen zu den Terminen findet Ihr auf der Startseite unten.
Neue Chancen für die Stadt
Immer weniger Menschen akzeptieren, dass über Jahrzehnte hinweg der motorisierte Verkehr die Stadt- und Verkehrsplanung dominiert hat.
„Kamen – leben und mehr“ ist das Marketingmotto der Stadt Kamen. „Mehr nahmobil leben“ und die Stadtstrukturen entsprechend entwickeln: Das ist die Vorstellung des ADFC Ortsverbandes Kamen auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt. Dazu hat der Ortsverband ein Positionspapier entwickelt, das er in die Kamener kommunale (kamenal) Diskussion geben möchte.
Mehr nahmobil leben
Wer nahmobil unterwegs ist, ist dies meistens zu Fuß, mit dem Fahrrad oder steigt zwischendurch in einen Bus oder eine Bahn. Der Vorteil von Nahmobilität: Auf kurzen Strecken ist man zu Fuß oder mit dem Rad häufig schneller, da man nicht im Stau steht und am Ziel keinen Parkplatz suchen muss. Lärm und Schadstoffe werden zudem verringert.
Gute Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr steigern Lebensqualität und Verkehrssicherheit. Die Nahmobilität ist ein Zukunftsthema, das durch technische Entwicklungen zunehmend e-mobilisiert wird.
Lange Zeit war die Verkehrsplanung im Besonderen auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs ausgerichtet. Dadurch entstand ein Ungleichgewicht zwischen den Verkehrsarten. Dem Radverkehr und auch dem Fußverkehr blieben oft nur Restflächen.
Straßenplanungen werden auch heute noch gerne von der Fahrbahn aus begonnen, d.h. zunächst werden die als notwendig erachteten oder aufgrund von Richtlinien erforderlichen Fahrbahnbreiten für den Kfz-Verkehr berücksichtigt und die verbleibende Fläche wird dann zwischen den sonstigen Nutzungen Parken, Radfahren und Zufußgehen aufgeteilt.
Kamenal pedal
Kamenal pedal: Darunter verstehen wir die kraftvolle Anstrengung aller Verantwortlichen und Beteiligten in den Kamener kommunalen Stadtstrukturen eine lebenswerte Stadtkultur zu entwickeln, in der die Straßen wieder als Bewegungs-, Lebens- und Erlebnisräume innerhalb der Stadt betrachtet werden und nicht als rein technisch-funktionale Verkehrsflächen.
Kamen hat gute Voraussetzungen für die Verbesserung der Nahmobilität in der Stadt – kamenal pedal unterwegs sein ist sowohl durch die Topografie als auch durch die Vernetzung mit dem regionalen Umfeld möglich. Die Stadt Kamen hat zudem eine Siedlungs- und Stadtstruktur, die das Fahrradfahren begünstigt.
Es wohnen mehr als 90 % der Bevölkerung in einem Radius von max. 2 km zu einem Nebenzentrum (Heeren und Methler) bzw. zum Stadtzentrum. Auch die Bahnhöfe von Kamen-Mitte und der Haltepunkt im Stadtteil Kamen-Methler liegt für 75 % der Kamener Bevölkerung in einer Entfernung von maximal 2 km. Das sind gute Voraussetzungen für ein großes Verlagerungspotential von Kfz-Fahrten auf das Fahrrad, denn in unserer Stadt finden circa 50% aller Autofahrten im Bereich der Kurzstrecke statt, also in einer Entfernung von weniger als 5 km.
Den Anteil des Fuß- und Radverkehrs in der Stadt Kamen zu erhöhen ist eine große Herausforderung und wird nur in kleinen Schritten funktionieren. Aber: Veränderung fängt in den Köpfen an. Dazu möchten wir beitragen.
Kamenal pedal - mehr nahmobil leben – Unsere Vorschläge und Maßnahmen
Vollwertiges Verkehrsmittel Fahrrad | Viele radverkehrstechnische Maßnahmen, wie z. B. die schmalen roten Streifen in den Gehwegen, sind nur ein Behelf. Die Planung im Rathaus ist der erste Schritt für eine gute Entwicklung des Radverkehrs von morgen.
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Leitlinie der Stadtplanung | Die nahmobile attraktive Erreichbarkeit und Aufenthalts-qualität in der Innenstadt muss zum Maßstab werden.
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Problem motorisierter Kurzstreckenverkehr | Der motorisierte Kurzstreckenverkehr ist ein Kernproblem. Ziel soll die nahmobile Verlagerung der Verkehre in der Innenstadt sein.
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Per pedes + pedal | Nutzung der Fußgängerzone als gemeinsamer Verkehrsraum für Fuß- und Radverkehre
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Haushaltsmittel für Sofortmaßnahmen | Im Rahmen der vom Rat der Stadt angestrebten Bürger-beteiligung an der Beratung des städtischen Haushalts schlagen wir eine deutliche Erhöhung der städtischen Haushaltsmittel für die Stärkung der Nahmobilität vor.
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Neuaufteilung der Verkehrsräume | Eine Neuaufteilung der Verkehrsräume darf kein Tabu sein.
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Klimaschutzteilkonzept „Nahmobilität“ | Das Klimaschutzteilkonzept ist tatkräftig, d. h. innerhalb überschaubarer Zeiträume, umzusetzen.
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(Heinrich Kissing, 06. Juni 2019)
Die längste und gleichzeitig jüngste Fahrradstraße ist die Borsigstraße in Kamen-Süd südlich des Bahnhofs (von der Unnaer Straße bis zur Dortmunder Allee) mit 420 m Länge. Der Mühlentorweg (von der Bahnhofstraße bis zur Ostenallee) mit 300 m und die Bahnhofstraße (vom Kreisverkehr Sesekedamm bis zum Kreisverkehr Koppelstraße) mit 280 m Länge sind weitere Fahrradstraßen. Die Lenbachstraße ist mit 150 m die älteste und kürzeste der Fahrradstraßen; sie wurde 2005 als Fahrradstraße ausgewiesen, eine absolut notwendige Maßnahme, da hier die Schüler/innen der Gesamtschule Gutenbergstraße sowieso häufig nebeneinander herfuhren, was durch die Umwidmung als Fahrradstraße quasi legalisiert wurde. Die vier Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 1150 m wurden in Kamen als Führung für den Radverkehr erfolgreich eingeführt; allerdings bedeutet es rein statistisch, dass bei 46.000 Einwohnern nur 2,5 cm Fahrradstraße pro Einwohner zur Verfügung stehen - es kann und muss noch besser werden! Speziell das Miteinander als gleichberechtigte Nutzer im Straßenverkehr muss auch in Kamen zwingend verbessert bzw. erleichtert werden. Dabei die Sicherheit für Fahrradfahrer als den schwächeren Partnern zu erhöhen, ist auch eine Aufgabe der Zukunft. Neben anderen Maßnahmen zur Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur sind weitere Fahrradstraßen ein Weg, die Nahmobilität sicherer zu gestalten. in dem Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität der Stadt Kamen (Entwurf Juni 2018, Seite 93) werden drei weitere Strecken als mögliche Fahrradstraßen benannt und mit dem Umsetzungshorizont ,,kurzfristig" sowie der Priorität ,,hoch" bewertet. lm Einzelnen handelt es sich um:
1. Goldbach - Kastanienallee - Ängelholmer Straße (Klöcknerbahntrasse -Ostring) als wichtige Anbindung von Kamen-Zentrum an den Radschnellweg Ruhr RS 1
2. Borsigstraße - Hansastraße - Fliednerstraße (Dortmunder Allee - Südkamener) Straße als Fortsetzung der bestehenden Radstraße Borsigstraße
3. Märkische Straße / Ortsmitte Kamen-Heeren-Werve
Bleibt zu hoffen, dass sich mit einer solchen Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur mehr Wissen und besseres, sprich sicherheitsgerechteres Verhalten verbinden mögen. Dies erfordert weitere lnformation, Schulungen, Veranstaltungen, Aktionen und noch so manche Mühe!
(Beate Stappert, aus: FahrRad, Frühling 2019)
Bezüglich der Fahrradbeleuchtung hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Nabendynamos haben den Seitenläufer abgelöst, LED-Scheinwerfer sind den Halogen-Lampen in punkto Lichtleistung und Lebensdauer überlegen, es gibt Power 12 Volt-Energiequellen und viele Funktionen, wie Standlicht, Bremslicht, Tagfahrlicht und für bestimmte Fahrzeuge sogar Blinker.
Auf deutschen Straßen ist aber nicht alles erlaubt. Der Gesetzgeber hat allerdings auf die Entwicklung des Beleuchtungsmarktes reagiert und einige Bestimmungen verändert. Daher ist es notwendig, Kenntnis über die geltenden Vorschriften zu haben, um nicht auf die falschen Komponenten setzen.
Welche Beleuchtungs- und Reflektoren-Komponenten sind am Fahrrad Pflicht?
Was ist erlaubt? Was ist nicht zulässig? Woran erkennt man, dass ein Produkt zugelassen ist? Hier die StVZO und StVO:
Die gesetzlichen Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung
Um sich mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland bewegen zu dürfen, ist eine gesetzeskonforme Fahrradbeleuchtung Pflicht. Bei Abweichungen drohen Bußgelder. Die gesetzliche Grundlage für diese Fahrradbeleuchtung ist die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO):
In § 67 steht beschrieben, welche Beleuchtungs-Komponenten am Fahrrad zwingend erforderlich sind und was am Fahrrad beleuchtungstechnisch erlaubt ist und was nicht.
In § 22a werden die technischen Anforderungen (TA) an die einzelnen Beleuchtungs-Komponenten beschrieben. Diese Anforderungen müssen für die Zulassung erfüllt sein.
Kinderfahrräder bis 20″ gelten nicht als Fahrzeuge im Sinne der StVZO (§16). Folglich sind hier keine lichttechnischen Einrichtungen vorgeschrieben.
Durch einige Aktualisierungen wurde die StVZO im Hinblick auf die Fahrradbeleuchtung an den technischen Fortschritt und die Bedürfnisse auf dem Markt angepasst:
Vorschriften für die lichttechnischen Einrichtungen an Pedelec und E-Bike
Seit 2019 gilt für Pedelec- und E-Bike-Scheinwerfer, die aus dem Antriebsakku gespeist werden: Der Akku muss so zeitig für den Antrieb abgeschaltet werden, dass für die Beleuchtung noch für mindestens 2 Stunden Energie zur Verfügung steht. Ausnahme: wenn der Antriebsmotor per Muskelkraft als Dynamo genutzt werden kann, ist keine Reserve notwendig.
Für alle Fahrrad-Anhänger, die breiter als 60 cm sind, gelten die folgenden Bestimmungen
Die Vorgaben für den Einsatz und die Verwendung der Fahrzeugbeleuchtung ergeben sich aus der
StVO, § 17: (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(Dirk Eppmann)
Tourenleiter-Ausbildung im ADFC-Kreisverband Unna
Zwei Samstagsseminare um etwas zu hören bzw. zu lernen über Tourenleitung? Muss/kann man und frau das überhaupt lernen? Lohnt sich das?
Meine persönliche Motivation
Mit Beginn des Ruhestands in 2018 wuchs das Bedürfnis, sich im Freien und in Geselligkeit gelenksschonend zu bewegen. Nach der ersten Radtour mit dem ADFC an einem Sonntag war mir, obwohl völlig groggy, schon klar: ich werde Fahrrad fahren und Mitglied werden. Bei den Touren in den folgenden Monaten war ich fasziniert von der Vielzahl der Streckenführungen, den abwechslungsreichen Einkehrmöglichkeiten, den unterhaltsamen Gesprächen ohne Ende, aber auch den vielen Möglichkeiten des Schweigens. Bei meinen fehlenden Ortskenntnissen hatte ich dabei stets das Gefühl, zwar unauffällig, aber doch sicher und zielführend geleitet zu werden.
Ablauf und Schwerpunkte der Ausbildung
Und so fand ich mich an zwei Samstagen im Februar 2019 zur Ausbildung in Unna und Werne mit 14 netten weiteren Interessierten ein. Die Referenten sind alle selbst Radfahrer und zum größten Teil ADFC-Aktive aus den Ortsverbänden des Kreisverbandes Unna.
Inhaltlich ging es im Wesentlichen um folgende Themenbereiche:
1. Pannenhilfe und Technik
Dieser Teil fand im Fahrradkeller der Peter-Weiss-Gesamtschule in Unna statt und klang für mich Unbedarfte ziemlich fremdsprachig. Gemerkt habe ich mir:
--klassisches Flickzeug kaufen + mitnehmen
--kleines Multitool kaufen + mitnehmen
--Schlauch mit 2 Enden kaufen + mitnehmen
Bei Touren, insbesondere über mehrere Tage, ist es wichtig, dass jeder Teilnehmer das passende Werkzeug mit sich führt, zusätzlich für alle eine Notfallpumpe mit verschiedenen Adaptern.
2. Tourenplanung mittels Karte und PC
--Radkarten nach wie vor ganz wichtig für die allgemeine Orientierung im Raum, guter Maßstab 1:50.000
--Zahlreiche Hinweise für die Planung am PC
3. Rechtliche Aspekte
--Sind wichtig zu wissen und zu beachten, insbesondere wenn man und frau mit und in Gruppen unterwegs sind (z.B. niemanden mitnehmen mit Nummernschild sowie Minderjährige).
4. Öffentlichkeitsarbeit
--Gute Hinweise für den Umgang mit den Medien.
5. Erste-Hilfe
--Braucht man und frau in jeder Lebenslage. Insgesamt sehr gute Darstellungen von kritischen Situationen und gute Übungsmöglichkeiten.
6. Führen einer Radtour in der Gruppe
Planen: die Route, Trinkpausen, Einkehr, Toiletten, Presseankündigung
Mitnehmen: ▪ eigene Ausrüstung einschl. Helm, zu Trinken, ev. auch zu Essen,
▪ Kleines Reparaturset
▪ Erste-Hilfe-Material incl. zwei Wärmedecken
▪ Warnweste, am besten für zwei
▪ Evtl. noch Exemplare des aktuellen Flyers und der FahrRad-Ausgabe
Startbeginn: Ansprache an die Gruppe mit Begrüßung und Informationen zum geplanten Tourverlauf sowie weiteren Hinweisen wie
▪ Jeder hält sich an die Verkehrsregeln und fährt auf eigenes Risiko.
▪ Die Gruppe soll zusammenbleiben, keiner überholt den Tourenleiter.
▪ Die langsameren fahren vorn mit dem Leiter.
▪ Pedelecfahrer fahren eher hinten oder langsam genug.
▪ Sehr wichtig ist Abstand halten und bei einem Halt nicht den ganzen Weg versperren.
Noch was zum Thema Helm: das Tragen von Helmen nimmt vernünftigerweise stetig zu. Diejenigen die es noch nicht konsequent machen, sollten mal eine unfallchirurgische Notfallaufnahme besuchen!
Was ich noch gelernt habe?
Wie „überlebens“-wichtig es ist, mit Rücksichtnahme und Blickkontakt im Straßenverkehr zu fahren, insbesondere bei der Querung von Straßen. Auch welchen Unterschied es macht, als Einzelfahrer oder in der Gruppe unterwegs zu sein.
Mein Fazit
Trotz langjähriger Autofahrpraxis war vieles neu für mich, weil ich es in dem Seminar aus dem Blickwinkel des Radfahrers betrachten konnte. Außerdem sind Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie rechtliche Aspekte in allen Lebensphasen von hohem allgemeinem Interesse.
Und ob ich nun eine Tour gut leitenkann? Das werde ich erfahren wenn ich meine erste Tour als „Beates gemütliche Kaffeefahrt“ ab Kamen Markt leite.
(Beate Stappert, ADFC Kamen; gekürzt aus: FahrRad, Herbst 19)
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Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
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Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.