Über den ADFC Kamen

Die Anfänge der ADFC-Gruppe Kamen liegen im Frühjahr des Jahres 1979, also schon vor der Gründung des ADFC auf Bundesebene. Heute hat die Ortsgruppe Kamen über 130 Mitglieder, von denen 12 als Tourenleiter und bei Veranstaltungen besonders aktiv sind.

Die Arbeit des Ortsverbandes war von Beginn an auch mit Vorschlägen, Ideen und Aktionen auf die Verbesserung der Radverkehrssituation in Kamen ausgerichtet. Im Jahre 1980 wurde durch den Rat der Stadt Kamen dem ADFC eine beratende sachverständige Teilnahme an den Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses zugestanden. Seitdem ist der ADFC ununterbrochen mit beratender Stimme in dem jeweiligen Fachausschuss vertreten. Diese Funktion wird zZ.von Dieter Brinkmann ausgeübt. Im Vergleich zur Praxis in anderen Kommunen ist dies eine Anerkennung des Kamener ADFC für sein radverkehrspolisches Engagement.

Wir sind Teil des ADFC Kreisverbandes Unna. Nachdem der ADFC-Ortsverband Kamen mangels eigener Gruppen in Bergkamen und Bönen eine Art Patenschaftsfunktion für den Mittelkreis über viele Jahre inne hatte, gelang es im Jahre 2014 in Bönen und in 2020 in Bergkamen ebenfalls Ortsverbände zu bilden. Damit existiert nunmehr in jeder kreisangehörigen Stadt und Gemeinde im Kreis Unna ein ADFC Ortsverband.


Weitere Informationen zum Radfahren in Kamen gibt es auf der Seite fahrrad-kamen.de von der Stadtverwaltung.

Aus dem Inhalt

Radtouren

Für Menschen, die sich auf die Radwegbeschilderungen nicht verlassen wollen, bieten wir Radtouren auch außerhalb der bekannten Wege, an.

(Übersicht der nächsten Touren - hier klicken)

Licht am Fahrrad

Was bei einem verkehrssicheren Fahrrad lichttechnisch zu beachten ist erklären wir gerne

Kamenal Pedal

In diesem Beitrag setzen wir uns kritisch mit der (künftigen) Nahmobilität in Kamen auseinander.

Fahrradstraßen

Gibt es in Kamen eigentlich schon Fahrradstraßen?

Unsere Tourenleiter

 

Unsere Tourenleiter sind erfahrene Radfahrer, die jede Tour testen, bevor sie ins Tourenportal übernommen wird. In der Regel haben sie eine Tourenleiterausbildung mitgemacht und eine Schulung in erster Hilfe absolviert.

...

Radlertreff

 

Der ADFC lebt durch die Mitarbeit seiner aktiven Mitglieder.

Information und Koordination unserer ehrenamtlichen Arbeit findet vor allem bei regelmäßigen Gesprächskreisen, Stammtischen und Technikabenden statt.

In der Regel treffen wir uns einmal im Monat zum Stammtisch (Radlertreff) am 1. Donnerstag im Monat um 18 Uhr im Kronenstübchen in der Nordstraße 49 in Kamen.


Genaue Informationen zu den Terminen findet Ihr auf der Startseite unten.

Kamenal pedal - mehr nahmobil leben

Neue Chancen für die Stadt

 

Immer weniger Menschen akzeptieren, dass über Jahrzehnte hinweg der motorisierte Verkehr die Stadt- und Verkehrsplanung dominiert hat.

„Kamen – leben und mehr“ ist das Marketingmotto der Stadt Kamen. „Mehr nahmobil leben“ und die Stadtstrukturen entsprechend entwickeln: Das ist die Vorstellung des ADFC Ortsverbandes Kamen auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt. Dazu hat der Ortsverband ein Positionspapier entwickelt, das er in die Kamener kommunale (kamenal) Diskussion geben möchte.

 

Mehr nahmobil leben

Wer nahmobil unterwegs ist, ist dies meistens zu Fuß, mit dem Fahrrad oder steigt zwischendurch in einen Bus oder eine Bahn. Der Vorteil von Nahmobilität: Auf kurzen Strecken ist man zu Fuß oder mit dem Rad häufig schneller, da man nicht im Stau steht und am Ziel keinen Parkplatz suchen muss. Lärm und Schadstoffe werden zudem verringert.

Gute Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr steigern Lebensqualität und Verkehrssicherheit. Die Nahmobilität ist ein Zukunftsthema, das durch technische Entwicklungen zunehmend e-mobilisiert wird.

Lange Zeit war die Verkehrsplanung im Besonderen auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs ausgerichtet. Dadurch entstand ein Ungleichgewicht zwischen den Verkehrsarten. Dem Radverkehr und auch dem Fußverkehr blieben oft nur Restflächen.

Straßenplanungen werden auch heute noch gerne von der Fahrbahn aus begonnen, d.h. zunächst werden die als notwendig erachteten oder aufgrund von Richtlinien erforderlichen Fahrbahnbreiten für den Kfz-Verkehr berücksichtigt und die verbleibende Fläche wird dann zwischen den sonstigen Nutzungen Parken, Radfahren und Zufußgehen aufgeteilt.

 

Kamenal pedal

Kamenal pedal: Darunter verstehen wir die kraftvolle Anstrengung aller Verantwortlichen und Beteiligten in den Kamener kommunalen Stadtstrukturen eine lebenswerte Stadtkultur zu entwickeln, in der die Straßen wieder als Bewegungs-, Lebens- und Erlebnisräume innerhalb der Stadt betrachtet werden und nicht als rein technisch-funktionale Verkehrsflächen.

 

 

Kamen hat gute Voraussetzungen für die Verbesserung der Nahmobilität in der Stadt – kamenal pedal unterwegs sein ist sowohl durch die Topografie als auch durch die Vernetzung mit dem regionalen Umfeld möglich. Die Stadt Kamen hat zudem eine Siedlungs- und Stadtstruktur, die das Fahrradfahren begünstigt.

Es wohnen mehr als 90 % der Bevölkerung in einem Radius von max. 2 km zu einem Nebenzentrum (Heeren und Methler) bzw. zum Stadtzentrum. Auch die Bahnhöfe von Kamen-Mitte und der Haltepunkt im Stadtteil Kamen-Methler liegt für 75 % der Kamener Bevölkerung in einer Entfernung von maximal 2 km. Das sind gute Voraussetzungen für ein großes Verlagerungspotential von Kfz-Fahrten auf das Fahrrad, denn in unserer Stadt finden circa 50% aller Autofahrten im Bereich der Kurzstrecke statt, also in einer Entfernung von weniger als 5 km.

Den Anteil des Fuß- und Radverkehrs in der Stadt Kamen zu erhöhen ist eine große Herausforderung und wird nur in kleinen Schritten funktionieren. Aber: Veränderung fängt in den Köpfen an. Dazu möchten wir beitragen.

 

Kamenal pedal - mehr nahmobil leben – Unsere Vorschläge und Maßnahmen

 

Vollwertiges Verkehrsmittel Fahrrad

Viele radverkehrstechnische Maßnahmen, wie z. B. die schmalen roten Streifen in den Gehwegen, sind nur ein Behelf. Die Planung im Rathaus ist der erste Schritt für eine gute Entwicklung des Radverkehrs von morgen.

 

Leitlinie der Stadtplanung

Die nahmobile attraktive Erreichbarkeit und Aufenthalts-qualität in der Innenstadt muss zum Maßstab werden.

 

Problem motorisierter Kurzstreckenverkehr

Der motorisierte Kurzstreckenverkehr ist ein Kernproblem. Ziel soll die nahmobile Verlagerung der Verkehre in der Innenstadt sein.

 

Per pedes + pedal

Nutzung der Fußgängerzone als gemeinsamer Verkehrsraum für Fuß- und Radverkehre

 

Haushaltsmittel für Sofortmaßnahmen

Im Rahmen der vom Rat der Stadt angestrebten Bürger-beteiligung an der Beratung des städtischen Haushalts schlagen wir eine deutliche Erhöhung der städtischen Haushaltsmittel für die Stärkung der Nahmobilität vor.

 

Neuaufteilung der Verkehrsräume

Eine Neuaufteilung der Verkehrsräume darf kein Tabu sein.

 

Klimaschutzteilkonzept „Nahmobilität“

Das Klimaschutzteilkonzept ist tatkräftig, d. h. innerhalb überschaubarer Zeiträume, umzusetzen.

 

 

 

(Heinrich Kissing, 06. Juni 2019)

 

Kamen kommt voran

Jedenfalls auf den vier Fahrradstraßen

 

Die  längste und gleichzeitig jüngste Fahrradstraße ist die Borsigstraße in Kamen-Süd südlich des Bahnhofs (von der Unnaer Straße bis zur Dortmunder Allee) mit 420 m Länge. Der Mühlentorweg (von der Bahnhofstraße bis zur Ostenallee) mit 300 m und die Bahnhofstraße (vom Kreisverkehr Sesekedamm bis zum Kreisverkehr Koppelstraße) mit 280 m Länge sind weitere Fahrradstraßen. Die Lenbachstraße ist mit 150 m die älteste und kürzeste der Fahrradstraßen; sie wurde 2005 als Fahrradstraße ausgewiesen, eine absolut notwendige Maßnahme, da hier die Schüler/innen der Gesamtschule Gutenbergstraße sowieso häufig nebeneinander herfuhren, was durch die Umwidmung als Fahrradstraße quasi legalisiert wurde. Die vier Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 1150 m wurden in Kamen als Führung für den Radverkehr erfolgreich eingeführt; allerdings bedeutet es rein statistisch, dass bei 46.000 Einwohnern nur 2,5 cm Fahrradstraße pro Einwohner zur Verfügung stehen - es kann und muss noch besser werden! Speziell das Miteinander als gleichberechtigte Nutzer im Straßenverkehr muss auch in Kamen zwingend verbessert bzw. erleichtert werden. Dabei die Sicherheit für Fahrradfahrer als den schwächeren Partnern zu erhöhen, ist auch eine Aufgabe der Zukunft. Neben anderen Maßnahmen zur Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur sind weitere Fahrradstraßen ein Weg, die Nahmobilität sicherer zu gestalten. in dem Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität der Stadt Kamen (Entwurf Juni 2018, Seite 93) werden drei weitere Strecken als mögliche Fahrradstraßen benannt und mit dem Umsetzungshorizont ,,kurzfristig" sowie der Priorität ,,hoch" bewertet. lm Einzelnen handelt es sich um:

1. Goldbach - Kastanienallee - Ängelholmer Straße (Klöcknerbahntrasse -Ostring) als wichtige Anbindung von Kamen-Zentrum an den Radschnellweg Ruhr RS 1

2. Borsigstraße - Hansastraße - Fliednerstraße (Dortmunder Allee - Südkamener) Straße als Fortsetzung der bestehenden Radstraße Borsigstraße

3. Märkische Straße / Ortsmitte Kamen-Heeren-Werve

Bleibt zu hoffen, dass sich mit einer solchen Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur mehr Wissen und besseres, sprich sicherheitsgerechteres Verhalten verbinden mögen. Dies erfordert weitere lnformation, Schulungen, Veranstaltungen, Aktionen und noch so manche Mühe!

 

(Beate Stappert, aus: FahrRad, Frühling 2019)

 


 

Radsicherheit: Licht am Fahrrad

Die richtige Fahrradbeleuchtung, mach dich sichtbar!

  1. gemäß StVZO, gesetzeskonform und praxisgerecht, was ist beim Fahrrad-Licht Pflicht, was ist erlaubt und was ist verboten.

 

Bezüglich der Fahrradbeleuchtung hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Nabendynamos haben den Seitenläufer abgelöst, LED-Scheinwerfer sind den Halogen-Lampen in punkto Lichtleistung und Lebensdauer überlegen, es gibt Power 12 Volt-Energiequellen und viele Funktionen, wie Standlicht, Bremslicht, Tagfahrlicht und für bestimmte Fahrzeuge sogar Blinker.

Auf deutschen Straßen ist aber nicht alles erlaubt. Der Gesetzgeber hat allerdings auf die Entwicklung des Beleuchtungsmarktes reagiert und einige Bestimmungen verändert. Daher ist es notwendig, Kenntnis über die geltenden Vorschriften zu haben, um nicht auf die falschen Komponenten setzen.

Welche Beleuchtungs- und Reflektoren-Komponenten sind am Fahrrad Pflicht?

Was ist erlaubt? Was ist nicht zulässig? Woran erkennt man, dass ein Produkt zugelassen ist?                      Hier die StVZO und StVO:

 

Die gesetzlichen Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung

Um sich mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland bewegen zu dürfen, ist eine gesetzeskonforme Fahrradbeleuchtung Pflicht. Bei Abweichungen drohen Bußgelder. Die gesetzliche Grundlage für diese Fahrradbeleuchtung ist die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO):

  • § 67: Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad
  • § 22a: Zulassungsbestimmungen für lichttechnische Einrichtungen an Straßenfahrzeugen

In § 67 steht beschrieben, welche Beleuchtungs-Komponenten am Fahrrad zwingend erforderlich sind und was am Fahrrad beleuchtungstechnisch erlaubt ist und was nicht.

In § 22a werden die technischen Anforderungen (TA) an die einzelnen Beleuchtungs-Komponenten beschrieben. Diese Anforderungen müssen für die Zulassung erfüllt sein.

Kinderfahrräder bis 20″ gelten nicht als Fahrzeuge im Sinne der StVZO (§16). Folglich sind hier keine lichttechnischen Einrichtungen vorgeschrieben.

Durch einige Aktualisierungen wurde die StVZO im Hinblick auf die Fahrradbeleuchtung an den technischen Fortschritt und die Bedürfnisse auf dem Markt angepasst:

 

  • 2013 wurde die Dynamopflicht abgeschafft. Somit waren auch Akkus erlaubt.
  • 2017 wurden neben den Akkus auch Batterien erlaubt. Die Leuchten dürfen abnehmbar sein.
  • 2019 wurden Vorgaben für den Akkubetrieb von Leuchten an Pedelec und E-Bike ergänzt.

    1. für die lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad                                     
    2. der gültigen Fassung der StVZO gelten die im Folgenden aufgeführten Vorschriften:

  • Energiequellen: Dynamo, Akku und Batterie sind erlaubt. Bei Dynamobetrieb müssen Frontscheinwerfer und Rücklicht gemeinsam schaltbar sein.
  • Betriebsspannung: die Begrenzung auf 6 Volt ist entfallen.
  • Betriebsleistung: die Begrenzung der Leistung ist ebenfalls entfallen.
  • Zulassungspflicht: alle „lichttechnischen Einrichtungen“ müssen durch das Lichttechnische Institut geprüft und durch das Kraftfahrtbundesamt zugelassen werden. Die Zulassung ist an der K-Nummer erkennbar.
  • Frontscheinwerfer: maximal sind zwei Frontscheinwerfer erlaubt. Sie müssen blendfrei eingestellt sein. Ab Fahrrad-Breite 1 Meter sind 2 Scheinwerfer vorgeschrieben. Blinkende Scheinwerfer sind nicht erlaubt. Zusätzliche Tagfahrlichtfunktion und Fernlichtfunktion sind erlaubt.
  • Rücklicht: Blinkendes Rücklicht ist nicht erlaubt. Eine Bremslichtfunktion ist zulässig (ECE R50).
  • Standlicht: ist sowohl in den Scheinwerfern als auch als separate Leuchte zulässig.
  • Tagfahrlichtfunktion: ist erlaubt (ECE R87).
  • Fernlichtfunktion: ist erlaubt (ECE R60).
  • Blinker: sind nur an mehrspurigen Fahrrädern zulässig (ECE R50 und R60
  • Montage: Scheinwerfer und Energiequellen dürfen abnehmbar sein, müssen also nicht fest am Fahrrad montiert sein. Sie müssen auch nicht generell mitgeführt werden, sondern lediglich angebracht werden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern: bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht.
  • Rückstrahler: Je ein Rückstrahler z.B. an Frontscheinwerfer (weiß) und Rücklicht (rot, als  Z-Reflektor), sowie an den Pedalen (gelb) und in den Laufrädern (Reflektoren, Speichenhülsen oder Reflexstreifen auf den Reifenflanken) sind Pflicht. Bei der Verwendung von Speichenhülsen sind alle Speichenmit Reflexhülsen auszustatten.
  • Zusätzliche Reflektoren, die zur Seite wirken, sind erlaubt.
  • Die ehemalig verordnete Notwendigkeit eines zweiten Rückstrahlers ist entfallen. Da diese für Fahrräder ohne Schutzbleche nicht montierbar sind.

 

Vorschriften für die lichttechnischen Einrichtungen an Pedelec und E-Bike

 

Seit 2019 gilt für Pedelec- und E-Bike-Scheinwerfer, die aus dem Antriebsakku gespeist werden: Der Akku muss so zeitig für den Antrieb abgeschaltet werden, dass für die Beleuchtung noch für mindestens 2 Stunden Energie zur Verfügung steht. Ausnahme: wenn der Antriebsmotor per Muskelkraft als Dynamo genutzt werden kann, ist keine Reserve notwendig.

    1. für die lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad-Anhänger

 

Für alle Fahrrad-Anhänger, die breiter als 60 cm sind, gelten die folgenden Bestimmungen

 

  •  Zwei Reflektoren (weiß) an der Vorderseite
  •  Zwei Reflektoren (rot) an der Rückseite
  • Verdeckt der Anhänger das Rücklicht am Fahrrad, ist ein Rücklicht (rot) am Anhänger vorgeschrieben
  • Ist der Anhänger breiter als 1 Meter, ist eine Frontleuchte (weiß) an der linken Ecke vorgeschrieben.

    1. für den Einsatz der Fahrradbeleuchtung

 

Die Vorgaben für den Einsatz und die Verwendung der Fahrzeugbeleuchtung ergeben sich aus der

StVO, § 17: (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

 

(Dirk Eppmann)

 


 

 

.....

Tourenleiterausbildung, eine Teilnehmerin berichtet

Tourenleiter-Ausbildung im ADFC-Kreisverband Unna

Zwei Samstagsseminare um etwas zu hören bzw. zu lernen über Tourenleitung? Muss/kann man und frau das überhaupt lernen? Lohnt sich das?

Meine persönliche Motivation

Mit Beginn des Ruhestands in 2018 wuchs das Bedürfnis, sich im Freien und in Geselligkeit gelenksschonend zu bewegen. Nach der ersten Radtour mit dem ADFC an einem Sonntag war mir, obwohl völlig groggy, schon klar: ich werde Fahrrad fahren und Mitglied werden. Bei den Touren in den folgenden Monaten war ich fasziniert von der Vielzahl der Streckenführungen, den abwechslungsreichen Einkehrmöglichkeiten, den unterhaltsamen Gesprächen ohne Ende, aber auch den vielen Möglichkeiten des Schweigens. Bei meinen fehlenden Ortskenntnissen hatte ich dabei stets das Gefühl, zwar unauffällig, aber doch sicher und zielführend geleitet zu werden.  

 

Ablauf und Schwerpunkte der Ausbildung

Und so fand ich mich an zwei Samstagen im Februar 2019 zur Ausbildung in Unna und Werne mit 14 netten weiteren Interessierten ein. Die Referenten sind alle selbst Radfahrer und zum größten Teil ADFC-Aktive aus den Ortsverbänden des Kreisverbandes Unna.

Inhaltlich ging es im Wesentlichen um folgende Themenbereiche:


1. Pannenhilfe und Technik

Dieser Teil fand im Fahrradkeller der Peter-Weiss-Gesamtschule in Unna statt und klang für mich Unbedarfte ziemlich fremdsprachig. Gemerkt habe ich mir:
--klassisches Flickzeug kaufen + mitnehmen
--kleines Multitool kaufen + mitnehmen
--Schlauch mit 2 Enden kaufen + mitnehmen
Bei Touren, insbesondere über mehrere Tage, ist es wichtig, dass jeder Teilnehmer das passende Werkzeug mit sich führt, zusätzlich für alle eine Notfallpumpe mit verschiedenen Adaptern.

 

2. Tourenplanung mittels Karte und PC

--Radkarten nach wie vor ganz wichtig für die allgemeine Orientierung im Raum, guter Maßstab 1:50.000
--Zahlreiche Hinweise für die Planung am PC

 
3. Rechtliche Aspekte

--Sind wichtig zu wissen und zu beachten, insbesondere wenn man und frau mit und in Gruppen unterwegs sind (z.B. niemanden mitnehmen mit Nummernschild sowie Minderjährige).  
 

4. Öffentlichkeitsarbeit

--Gute Hinweise für den Umgang mit den Medien.


5. Erste-Hilfe

--Braucht man und frau in jeder Lebenslage. Insgesamt sehr gute Darstellungen von kritischen Situationen und gute Übungsmöglichkeiten.


6. Führen einer Radtour in der Gruppe

Planen:          die Route, Trinkpausen, Einkehr, Toiletten, Presseankündigung

Mitnehmen: ▪ eigene Ausrüstung einschl. Helm, zu Trinken, ev. auch zu Essen,
                     ▪ Kleines Reparaturset 
                     ▪ Erste-Hilfe-Material incl. zwei Wärmedecken
                     ▪ Warnweste, am besten für zwei
                     ▪ Evtl. noch Exemplare des aktuellen Flyers und der FahrRad-Ausgabe

Startbeginn: Ansprache an die Gruppe mit Begrüßung und Informationen zum geplanten Tourverlauf sowie weiteren Hinweisen wie

▪ Jeder hält sich an die Verkehrsregeln und fährt auf eigenes Risiko.
▪ Die Gruppe soll zusammenbleiben, keiner überholt den Tourenleiter.
▪ Die langsameren fahren vorn mit dem Leiter.
▪ Pedelecfahrer fahren eher hinten oder langsam genug.
▪ Sehr wichtig ist Abstand halten und bei einem Halt nicht den ganzen Weg versperren.
 

Noch was zum Thema Helm: das Tragen von Helmen nimmt vernünftigerweise stetig zu. Diejenigen die es noch nicht konsequent machen, sollten mal eine unfallchirurgische Notfallaufnahme besuchen!

Was ich noch gelernt habe?

Wie „überlebens“-wichtig es ist, mit Rücksichtnahme und Blickkontakt im Straßenverkehr zu fahren, insbesondere bei der Querung von Straßen. Auch welchen Unterschied es macht, als Einzelfahrer oder in der Gruppe unterwegs zu sein.

Mein Fazit

Trotz langjähriger Autofahrpraxis war vieles neu für mich, weil ich es in dem Seminar  aus dem Blickwinkel des Radfahrers betrachten konnte. Außerdem sind Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie rechtliche Aspekte in allen Lebensphasen von hohem allgemeinem Interesse.

Und ob ich nun eine Tour gut leitenkann?  Das werde ich erfahren wenn ich meine erste Tour als „Beates gemütliche Kaffeefahrt“ ab Kamen Markt leite.

(Beate Stappert, ADFC Kamen; gekürzt aus: FahrRad, Herbst 19)

ADFC vor Ort

Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.

Publikationen

Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.

Radwelt-Ausgabe 1.2024

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Hier finden sich die Themen der Radwelt Ausgabe 1.2024. Alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Der Teaser zeigt das Cover des ADFC-Jahresberichts 2022.

ADFC-Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht informieren der Bundesvorstand des ADFC sowie die Bundesgeschäftsstelle über die Arbeit des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. der vergangenen zwölf Monate.

FahrRad Ausgabe 2023/2

FahrRad, 2. Halbjahr 2023

FahrRad - Das Magazin des ADFC Kreis Unna. Lokale und regionale Informationen für alle Radfahrenden im Kreis und darüber hinaus.

ADFC NRW Jahresbericht

Die Arbeit des ADFC NRW zum Nachlesen.

Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2023 und 2024

Deutschland per Rad entdecken

Der Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ zeigt auf 64 Seiten wie vielfältig Deutschland für Radreisende ist. Der ADFC stellt eine Auswahl der schönsten Routen Deutschlands vor und gibt Tipps zur Radreiseplanung.

Faltblatt ADFC Unna 2023

Faltblatt ADFC Unna 2024

Alle Veranstaltungen und Radtouren des ADFC Unna im Jahr 2024 auf einen Blick.

Faltblatt ADFC Unna 2023

Faltblatt ADFC Unna 2023

Alle Veranstaltungen und Radtouren des ADFC Unna im Jahr 2023 auf einen Blick.

Faltblatt ADFC Lünen 2023

Alle Veranstaltungen und Radtouren des ADFC Lünen im Jahr 2023 auf einen Blick.

Faltblatt ADFC Kamen 2023

Alle Veranstaltungen und Radtouren des ADFC Kamen im Jahr 2023 auf einen Blick.

Faltblatt ADFC Schwerte 2023

Alle Veranstaltungen und Radtouren des ADFC Schwerte im Jahr 2023 auf einen Blick.

Faltblatt ADFC Werne 2023

Alle Veranstaltungen und Radtouren des ADFC Werne im Jahr 2023 auf einen Blick.

Faltblatt ADFC Selm 2023

Alle Veranstaltungen und Radtouren des ADFC Selm im Jahr 2023 auf einen Blick.

FahrRad 1/2023

FahrRad, 1. Halbjahr 2023

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Radfahrer auf Brücke

FahrRad 2. Halbjahr 2022

FahrRad - Das Magazin des ADFC Kreis Unna. Lokale und regionale Informationen für alle Radfahrenden im Kreis und darüber hinaus.

Newsletter des Landesverbands und der ADFC vor Ort

Mit dem Newsletter elan des ADFC Landesverbands NRW informieren wir Sie über aktuelle Fahrradthemen in Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich finden Sie hier eine Übersicht der Newsletter vor Ort. Vielleicht ist ja auch Ihre Stadt oder Ihr Kreis dabei.

Lokale ADFC Magazine in NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es 14 Fahrradmagazine von ADFC Kreisgruppen. Spannende und informative Berichte über unsere Arbeit vor Ort - ein tolles Umfeld für Ihre Werbung. Fordern Sie gerne die jeweiligen Mediadaten an.

ADFC NRW Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2022 in NRW

Am 15. Mai 2022 sind mehr als 13 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen aufgerufen einen neuen Landtag zu wählen. Wie stehen die Parteien zur Fahrradmobilität? Lesen Sie mehr dazu in unseren Wahlprüfsteinen.

Teaser FahrRad 1/2022

FahrRad, 1. Halbjahr 2022

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FahrRad Ausgabe 2021/2

FahrRad 2. Halbjahr 2021

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FahrRad Ausgabe 2021/1

FahrRad 1. Halbjahr 2021

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Faltblatt ADFC Selm 2021

Faltblatt ADFC Selm 2021

Alle Veranstaltungen und Radtouren des ADFC Selm im Jahr 2021 auf einen Blick.

Faltblatt ADFC Unna 2021

Faltblatt ADFC Unna 2021

Alle Veranstaltungen und Radtouren des ADFC Unna im Jahr 2021 auf einen Blick.

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

Das ADFC-Booklet „So geht Verkehrswende – Infrastrukturelemente für den Radverkehr“ gibt einen Überblick über die verkehrspolitische Arbeit des ADFC. Sie zeigt unterschiedliche Führungsformen des Radverkehrs und bewertet sie.

Teaser FahrRad 2-2020

FahrRad 2. Halbjahr 2020

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Teaser FahrRad 1-2020

FahrRad 1. Halbjahr 2020

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Radurlaub 2021 - bietet viele pauschale Radreisen

Radurlaub

Vielfältig, erholsam und spannend: Im Radurlaub stellt der ADFC pauschale Radreiseideen von professionellen Radreiseveranstaltern vor. ADFC-Mitgliedern erhalten bei vielen Reisen einen 25-Euro-Rabatt bei der Buchung.

Erlangen braucht ein Fahrradparkhaus am Bahnhof

Wer in der Fahrradstadt Erlangen sein Rad am Bahnhof abstellen möchte, braucht gute Nerven. Die Stellplätze reichen nicht aus und können nicht richtig genutzt werden. Der ADFC Erlangen fordert daher eine Radstation.

FahrRad-Magazine

FahrRad 2/2019

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Radwege und Radtouren in Erlangen-Höchstadt

Planen Sie eine Radtour, die einen oder mehrere Tage dauert, und lernen Sie unsere Landschaften und Orte kennen.

Unser Tourenprogramm

Radfahren in der Gruppe macht mehr Spaß als alleine. Und wer mit einem erfahrenen Tourenleiter unterwegs ist, sieht und erlebt mehr. Deshalb veranstalten wir geführte Radtouren ganz unterschiedlicher Art.

FahrRad-Magazine

FahrRad 1/2019

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Publikation Verkehrspolitisches Programm

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

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FahrRad 2/2007

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FahrRad 1/2006

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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