
Sichere und komfortable Radverkehrsführung: die Protected Bike Lande auf der Hohenzollernstraße in Mönchengladbach. © ADFC NRW
ADFC NRW kritisiert: Urteil kippt sichere und komfortable Radverkehrsführung
Düsseldorf, 28. Februar 2025
Nr. 5/25
Der ADFC NRW kritisiert ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, demzufolge die Protected Bike Lane auf der Hohenzollernstraße in Mönchengladbach abgebaut werden muss.
Urteil kippt sichere und komfortable Radverkehrsführung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 25. Februar mit einem Urteil die Stadt Mönchengladbach zum Abbau einer sogenannten Protected Bike Lane verpflichtet. Diesen baulich getrennten Radfahrstreifen hatte die Stadt Mitte 2023 mithilfe von Schutzelementen aus Beton eingerichtet. Die vorhandenen Hochbordradwege genügen aufgrund ihrer fehlenden Breite nicht mehr aktuellen Standards. Zudem sind die alten Radwege in einem völlig maroden Zustand. Entsprechend wurde schon 2017 die Benutzungspflicht für die vorhandenen Radwege von der Stadt aufgehoben.
ADFC-Landesvorstand Axel Fell sagte dazu: „Es ist ein fatales Signal, dass das Gericht mit seiner Entscheidung den Autoverkehr dem sicheren Radverkehr vorzieht - besonders vor dem Hintergrund, dass im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzt NRW (FaNaG NRW) eine gleichbedeutsame Rolle des Fahrrads mit dem Autoverkehr festgelegt ist. Dass die Stadt Mönchengladbach die Benutzungspflicht für die vorhandenen Radwege bereits 2017 aufgelöst hatte, zeigt eindeutig, dass diese nicht mehr den gültigen Anforderungen an einen sicheren Radverkehr gerecht werden konnten. Die Einrichtung der Protected Bike Lane war deshalb richtig und notwendig.“
Fell fordert die oberste Straßenverkehrsbehörde NRWs dazu auf, Kommunen die notwendige Rechtssicherheit zu geben und Handlungsspielräume aufzuzeigen. „Gerade in Zeiten, in denen die Mobilitätswende dringender denn je ist, ist es wichtig, dass das Land NRW Kommunen bestmöglich unterstützt. Die StVO ermöglicht die Einrichtung einer Protected Bike Lane. Es ist wenig motivierend, wenn Anordnungen von solch erfolgreich umgesetzten Leuchttürmen der Radinfrastruktur wie die Protected Bike Lane in Mönchengladbach dann von den Gerichten gekippt werden. ”
Einen kleinen Lichtblick sieht Fell in der Landespolitik von CDU und GRÜNEN. Vor weniger als zehn Tagen hat die Regierungskoalition im Landtag NRW festgestellt: “Notwendig ist der Ausbau von Radwegen und die Umgestaltung bestehender Straßen für mehr Sicherheit und Komfort von Radfahrenden als dauerhafte Zielsetzung“ (Antrag 18/12771). Fell fordert die Landespolitik und insbesondere das Verkehrsministerium dazu auf, dem Bekenntnis zum FaNaG nun Taten folgen zu lassen. NRWs Kommunen verdienen eine bestmögliche Unterstützung vom Land, um auch mithilfe der neuen Straßenverkehrs-Ordnung rechtssicher geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und anderen Radverkehrsanlagen anzuordnen.
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