Halbzeit - Fahrradklima-Test läuft noch bis Ende November

Düsseldorf, 16.10.2018

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ruft gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium wieder alle Radfahrerinnen und Radfahrer dazu auf, die Fahrradfreundlichkeit von Städten und Gemeinden zu bewerten. Die Online-Umfrage hilft, Stärken und Schwächen der Radverkehrsförderung zu erkennen. In diesem Jahr geht es erstmals auch um die Familienfreundlichkeit des Radverkehrs als Schwerpunktthema.

Und wie ist Radfahren in Deiner Stadt?
Münster, Hamm, Bocholt und Wesel zählen zu den Spitzenreitern in NRW. Spannend wird sein, ob sich diese Städte auf den vorderen Plätzen halten können. Die Bewertung der Städte über das Internet und den Online-Fragebogen ist unkompliziert: Unter www.fahrradklima-test.de werden 32 Fragen zur Fahrradfreundlichkeit gestellt - beispielsweise, ob das Radfahren Spaß macht oder Stress bedeutet, ob Radwege häufig von Falschparkern blockiert werden und ob sich das Radfahren für Familien und vor allem für Kinder sicher anfühlt. „Die Sicherheit auf dem Fahrrad entscheidet darüber, ob Menschen Rad fahren oder nicht. Vor zwei Jahren schnitt NRW hier mit der Schulnote 4 ab. Wir sind gespannt, was sich hier getan hat.“, sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Clubs NRW e.V. (ADFC NRW).

Fahrrad-Städte-Ranking liefert wertvolle Informationen
Beim letzten ADFC Fahrradklima-Test, der im Jahr 2016 durchgeführt wurde, haben bundesweit mehr als 120.000 Bürgerinnen und Bürger mitgemacht und die Situation in 539 deutschen Städten und Gemeinden beurteilt. Auch in Nordrhein-Westfalen war die Beteiligung groß, mit über 28.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dies ist nicht unerheblich, denn das Fahrrad-Städte-Ranking liefert wertvolle Informationen. „Der Fahrradklima-Test wird uns schwarz auf weiß zeigen, was in den letzten zwei Jahren in den Städten und Gemeinden in NRW in Sachen Fahrradfreundlichkeit passiert ist. Wir sind gespannt, welche Kommunen ihre Hausaufgaben gemacht haben.“, sagt Thomas Semmelmann vom ADFC NRW.

Kommunen profitieren von den Ergebnissen des Fahrradklima-Tests
An der Umfrage teilnehmen können alle, egal, ob sie jung oder alt sind, ob sie viel oder wenig Rad fahren, ob sie mit dem Rad zum Job pendeln oder lieber ins Grüne fahren – je vielfältiger die Teilnehmenden sind, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse – auch für die Planer in den Gemeinden. „Die Ergebnisse des Fahrradklima-Tests liefern für Kommunen wertvolle Informationen und zeigen, wo vor Ort Handlungs- und dringender Verbesserungsbedarf besteht. Deshalb sollten Städte in ihrem eigenen Interesse für den Fahrradklima-Test Werbung machen.“, so Thomas Semmelmann, ADFC NRW.

Fahrradklima-Test vom 1. September bis 30. November 2018
Die Umfrage findet zwischen dem 1. September und dem 30. November 2018 über die Internetseite www.fahrradklima-test.de  statt. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2019 präsentiert. Ausgezeichnet werden die fahrradfreundlichsten Städte und Gemeinden nach sechs Einwohner-Größenklassen sowie diejenigen Städte, die seit der letzten Befragung am stärksten aufgeholt haben.

Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ für ein Radgesetz in NRW
Derzeit können Bürgerinnen und Bürger, die sich eine neue Ausrichtung der Verkehrspolitik wünschen, in über 300 Sammelstellen in ganz Nordrhein-Westfalen für die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ unterschreiben. Gesammelt wird in vielen Fahrradgeschäften, Bäckereien, Buchhandlungen, Cafés sowie in fast allen Geschäftsstellen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs. https://www.aufbruch-fahrrad.de/sammelstellen/ 

„Fahrradklima-Test und „Aufbruch Fahrrad“ gehen Hand in Hand
Wer mit der Verkehrssituation in NRW nicht zufrieden ist, kann gleich aktiv werden und mit seiner Unterschrift die Volksinitiative für besseren Radverkehr in NRW unterstützen.“ sagt Dr. Ute Symanski, Vorsitzende des RADKOMM e.V. und eine der Initiatorinnen der Volksinitiative, die am 16. Juni 2018 gemeinsam mit dem ADFC NRW in Köln gestartet ist. Hinter der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ steht eine breite Allianz von Akteuren aus dem Bereich Umwelt und Verkehr. Erklärtes Ziel ist es, die Verkehrswende in Nordrhein-Westfalen und ein Fahrradgesetz auf den Weg zu bringen. Mindestens 66.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres sind erforderlich, damit sich der Landtag NRW mit der Volksinitiative und den Forderungen nach mehr Radwegen und Sicherheit im Straßenverkehr, mehr Fahrradexpertise in Behörden, finanzieller Förderung von Lastenrädern und kostenloser Mitnahme von Rädern im Nahverkehr beschäftigt. Die ausführliche Liste aller Forderungen ist nachzulesen unter www.aufbruch-fahrrad.de

Förderung durch Bundesverkehrsministerium
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist die größte Befragung zum Radfahrklima weltweit und findet in diesem Jahr zum achten Mal statt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-struktur (BMVI) fördert den ADFC-Fahrradklima-Test 2018 aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) mit rund 195.000 Euro.

Auch auf Facebook und Twitter
Neuigkeiten zum Fahrradklima-Test postet der ADFC auf Twitter und Facebook unter #fkt18 und #radklima. Radbegeisterte werden gebeten, die Informationen weiter zu verbreiten. Der Test wird umso aussagekräftiger, je mehr Menschen mitmachen.

Hinweise an Redaktionen: Logo und Grafiken zum ADFC-Fahrradklima-Test finden Sie im Pressebereich des ADFC auf www.adfc.de/pressefotos/aktuell. Hintergrundinformationen zum ADFC-Fahrradklima-Test finden Sie auf www.adfc.de/fahrradklima-test
 

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit über 40.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer und -fahrerinnen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://kamen.adfc.de/pressemitteilung/halbzeit-fahrradklima-test-laeuft-noch-bis-ende-november

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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