Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“- auch im Kreis Unna sind wir aktiv

Düsseldorf, 10.09.2018

Mit der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ soll ein Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen in greifbare Nähe rücken. Auch in Unna werden Unterschriften gesammelt.

Nach Diesel-Skandal, Feinstaub-Alarm, Stau-Rekorden kann es in Nordrhein-Westfalen so nicht weitergehen. Unsere Städte platzen aus allen Nähten, der Verkehr wird immer mehr, Stress und Parkplatzmangel gehören zur Tagesordnung. Trotzdem steigen immer noch viele Menschen ins Auto, weil sie den Eindruck haben, nicht sicher und komfortabel Radfahren zu können. Wie die Statistik zeigt, fallen etwa 50 Prozent aller Autofahrten auf den kurzen Strecken an, also auf Fahrten bis fünf Kilometer. Genau diese Fahrten lassen sich problemlos mit dem Fahrrad zurücklegen. Kopenhagen und die Niederlande machen seit Jahren vor, wie es geht. Wenn sich die Menschen auf dem Fahrrad sicher fühlen und die Infrastruktur in Form von guten und komfortablen Radwegen vorhanden ist, kann das Fahrrad ein Teil der Lösung sein. Die Mobilitätswende ist längst überfällig. Mit der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ soll ein Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen in greifbare Nähe rücken.

Menschen in Unna unterstützen die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“
Zu den Initiatoren der Volksinitiative gehören RADKOMM e.V. und der Allgemeine Deutsche Fahrradclub Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW). Außerdem hat sich ein breites Aktionsbündnis gebildet, dem mehr als 100 Unterstützer aus den Bereichen Umwelt und Verkehr aus ganz NRW angehören. Unterstützung gibt es jetzt aus dem Kreis Unna – hier ist der ADFC Kreisverband Unna und der VCD Unna-Dortmund vertreten.  „Der Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur ist längst überfällig, denn auch im Kreis Unna wird der Autoverkehr immer mehr. Das Fahrrad braucht eine sichere und intuitiv zu nutzende Infrastruktur, gute Wegenetze und ausreichend Platz. Wir fordern die konsequente Ausrichtung der Verkehrsplanung an der „Vision Zero – Null Verkehrstote.“, sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW), Mit-Initiator der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, der selbst in Bergkamen wohnt.

Neun Forderungen für mehr Radverkehr und eine bessere Infrastruktur
Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ hat neun Forderungen formuliert, die idealerweise in einem Fahrradgesetz verankert werden:
1.    Mehr Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen
2.    NRW wirbt für mehr Radverkehr

3.    1000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr

4.    300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr
5.    Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen

6.    Mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden

7.    Kostenlose Mitnahme im Nahverkehr
8.    Fahrradparken und E-Bike Stationen
9.    Förderung von Lastenrädern

Ziele der Volksinitiative sind ein Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen und bessere Bedingungen für den Radverkehr. Werden innerhalb eines Jahres 66.000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern gesammelt, muss sich der Landtag mit den Forderungen des Aktionsbündnisses, die im Internet unter www.aufbruch-fahrrad.de ausführlich beschrieben werden, befassen.

Stimmen Sammeln für „Aufbruch Fahrrad“ bei der „radKULT(O)UR“
Treibende Kraft ist der Kreisverband Unna des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs, der seit Start der Volksinitiative aktiv ist und bei zahlreichen Gelegenheiten Unterschriften sammelt. Nächster großer Termin ist das Fahrrad-Event „radKULT(O)UR“, das am 16. September im Kreis Unna startet.  „Wir stehen an unterschiedlichen Standorten der 55-Kliometer langen Radstrecke, informieren über die Aktion, legen Unterschriftenlisten aus und bieten allen Radfahrerinnen und Radfahrern so die Möglichkeit, mit ihrer Stimme die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ zu unterstützen.“, sagt Werner Wülfing, Vorsitzender des ADFC Kreisverbandes Unna.

Auch Michael Makiolla, Landrat des Kreises Unna, unterstützt die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“. Als Schirmherr des Fahrradevents „radKULT(O)UR“ im Kreis Unna begrüßt er die Bestrebungen für besseren Radverkehr in NRW: „Wenn die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ es schafft, bessere Bedingungen für Radler und eine sichere Fahrradinfrastruktur auf den Weg zu bringen, wäre für die Radfahrerinnen und Radfahrer im Kreis Unna viel erreicht.“

Die Unterschriftenbögen zur Unterstützung der Volksinitiative liegen an zahlreichen Stellen im Kreis Unna aus. „Alle sieben Radstationen, die von der AWO Tochtergesellschaft DasDies Service GmbH betrieben werden, haben Listen ausgelegt.“, sagt Rainer Göpfert, Geschäftsführer des AWO Unterbezirks Unna. Auch bei einigen Fahrradläden und den Geschäftsstellen der Grünen können Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschrift abgeben. Wer beim Sammeln von Unterschriften helfen möchte oder ein Geschäft kennt, das Sammelstelle werden möchte, kann sich auf der Internetseite eintragen. Online gibt es eine Übersicht aller Sammelstellen und Ansprechpartner: https://www.aufbruch-fahrrad.de/sammelstellen   

Parallel läuft die Online-Umfrage zum „Fahrradklima-Test“ im Kreis Unna
Seit dem 1. September läuft die Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test 2018. Die Online-Umfrage hilft, Stärken und Schwächen des Radverkehrs im Kreis Unna zu erkennen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ruft gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium wieder hunderttausende Radfahrerinnen und Radfahrer bundesweit dazu auf, die Fahrradfreundlichkeit ihrer Städte zu bewerten. Die Umfrage findet bis zum 30. November 2018 über die Internetseite www.fahrradklima-test.de  statt.
 


https://kamen.adfc.de/pressemitteilung/volksinitiative-aufbruch-fahrrad-auch-im-kreis-unna-sind-wir-aktiv

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt