Bundesverdienstkreuz für Mitbegründer des ADFC Kreisverbandes Unna

Landrat Michael Makiolla zeichnet Hermann Strahl für seine Verdienste aus.

Hermann Strahl vor dem Kreishaus
Hermann Strahl erhält Bundesverdienstkreuz / © Günther Klumpp

Für sein langjähriges Wirken in Unna verlieh der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unserem Vereinsmitglied und Mitbegründer des ADFC Kreisverbandes Hermann Strahl das Bundesverdienstkreuz. Landrat Michael Makiolla überreichte den Orden heute in einer kleinen Feierstunde im Kreishaus in Unna.

Schon im Jahr 1984 engagierte sich Herr Strahl in Zusammenarbeit mit weiteren Sozial- und Umweltengagierten um den damaligen Paul-Gerhardt-Pfarrer und späteren Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen i.R. Alfred Buß beim Aufbau der Drahtesel-Königsborn-Werkstatt hinter dem Taubenschlag-Jugendhaus. Hierzu wurde eine alte Autowerkstatt von Südkamen nach Königsborn umgesiedelt. Für finanzschwache Personen und soziale Einrichtungen wurden gebrauchte Räder gesammelt und instandgesetzt.

In der Jetztzeit knüpft er an diese Erfahrungen an, indem er in Zusammenarbeit mit dem ADFC und den Grünen gespendete Fahrräder für Asylsuchende und Migranten repariert und zur Verfügung stellt. Mittlerweile konnten über 500 Flüchtlingen ein Rad zur Verfügung gestellt werden.

Aus der Drahtesel-Königsborn-Initiative entwickelte Hermann Strahl weitere Projekte. So schuf er im Jahr 1986 die jährliche Tradition der Unnaer Drahteselmärkte, eine Informations- und Werbeveranstaltung für das Fahrrad als ökologisches Verkehrsmittel. Seit dem Jahr 1993 ehrt Herr Strahl auf dem Unnaer Drahteselmarkt Bürger und Vereine für besondere Verdienste für das Fahrrad als „Drahtesel des Jahres“.

Im November 1991 gründet er mit anderen in Kamen Methler den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Kreisverband Unna e.V. Der ADFC ist wegen Förderung des Umweltschutzes und der Verbraucherberatung als gemeinnützig anerkannt. Im Ortsverband Unna engagiert sich Herr Strahl seitdem durch Organistation von Touren und Aktionen. Seit dem Jahr 2004 führt Herr Strahl jährlich Unnaer Neubürger per Rad zu Sehenswürdigkeiten unserer Stadt und sorgt hierdurch für eine bessere Integration von Unnas Neubürgern.

Auf Initiative von Herrn Strahl wurde es seit 1991 dem ADFC Unna ermöglicht, das Umweltberatungzentrum Unna wöchentlich für Beratungen rund ums Fahrrad zu nutzen. Besonders in den Anfangsjahren beteiligte sich Herr Strahl regelmäßig an diesen Beratungszeiten. In dieser Zeit organisierte er in Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatung unter Leitung von Frau Dörthe Strübli die UNnah-steigt-um-Kampagne im Rahmen eines landesweiten Mobilitätsprojektes. Die UNnah-steigt-um-Kampagne fand landesweit Beachtung und wurde ausgezeichnet.

Im Jahr 1992 wurde die Stadt Unna in die Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte (AGFS) aufgenommen. Den Bewerbungsprozess förderte und unterstützte Herr Strahl vielfältig vor und während der Bereisung der Antragskommission. Seit dem Januar 1995 bis zum Jahr 2004 hatte Herr Strahl im Rahmen seines Politischen Engagements für die Grün-Alternative-Liste in Unna den Vorsitz des Arbeitskreises “Fahrradfreundliches Unna“ inne. In diesem Rahmen initierte und konzipierte Herr Strahl wichtige Entwicklungen in Richtung der Fahrradfreundlichkeit Unnas (Öffnung von Einbahnstraßen, FahrRad-Stadtplan, Verbesserung der Schulwegsicherheit, Radfahren in der Fußgängerzone, Radstation am Bahnhof Unna, Radverkehrskonferenzen und viele weitere Maßnahmenprogramme) mit.

Ab dem Jahr 2006 brachte Hermann Strahl seine Sachkenntnis in den BYPAD Prozess der Stadt Unna ein. Dieser Auditifizierungsprozess führte im Frühjahr 2008 zur Übergabe des „Bicycle Policy Audit“ an die Stadt Unna.

Seit dem Jahr 2014 beteiligt sich die Stadt Unna jährlich an der Aktion „STADTRADELN. Radeln für ein gutes Klima“. Stadtradeln ist eine deutschlandweite Aktion des Vereins „Klima-Bündnis“. Herr Strahl ist seit Beginn an der Organisation und Durchführung involviert. 2017 beteiligten sich 1612 Radlerinnen und legten insgesamt 239.549 km mit dem Fahrrad zurück. Hierdurch vermieden sie 34.016 kg CO2.

Hermann Strahl hat sich sein Leben lang kreativ und engagiert für die umweltfreundliche Mobilität in Unna eingesetzt. Er hat durch sein Tun die Lebensqualität viele Bürger verbessert. Er hat sichtbare Spuren in unserer Stadt hinterlassen. Hierfür wird er von sehr vielen Mitbürgern sehr geachtet. 

Werner Wülfing

Downloads

Spalier für Hermann Strahl vor dem Kreishaus

Fahrradspalier vor dem Kreishaus

Copyright: Günther Klumpp

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Der Geehrte mit Ehefrau, Bürgermeister und Landrat

Der Geehrte mit Ehefrau Gudrun, Bürgermeister und Landrat

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https://kamen.adfc.de/neuigkeit/bundesverdienstkreuz-fuer-mitbegruender-des-adfc-kreisverbandes-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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